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   OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 4 U 140/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4452
OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 4 U 140/06 (https://dejure.org/2006,4452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2006 - 4 U 140/06 (https://dejure.org/2006,4452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2006 - 4 U 140/06 (https://dejure.org/2006,4452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 765 Abs 1 BGB, § 765 BGB, § 767 BGB
    Gewährleistungsbürgschaft beim Bauvertrag: Inanspruchnahme bei Beschränkung der Bürgenhaftung auf fertig gestellte und abgenommene Arbeiten

  • Judicialis

    BGB § 765

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765
    Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkludente Abnahme: Keine Ansprüche gegen Gewährleistungsbürgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streit über die Berechtigung der Inanspruchnahme einer Gewährleistungsbürgschaft; Bürgenhaftung bei fehlender schriftlicher Mitteilung des Ergebnisses der Abnahme; Möglichkeit einer förmlichen Abnahme auf Grund eines Telefonats; Vertraglicher Ausschluss einer fiktiven ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • soldan.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bürgschaftsfalle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkludente statt förmlicher Abnahme: Keine Ansprüche gegen Gewährleistungsbürgen! (IBR 2007, 134)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 762
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09

    Haftungsausfüllende Kausalität bei einem Anwaltsregress

    Die Beklagten haben mit der Klageerwiderung sogar vorgetragen, mangels Veröffentlichung sei die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 30. November 2006 - 4 U 140/06, das die gleiche Auffassung vertrat wie das vorstehend zitierte Oberlandesgericht Hamburg) noch nicht bekannt gewesen, wonach unabhängig von der Frage der Beweislast schon dem Grunde nach ein Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft ausgeschlossen war, wenn nach dem Bauvertrag eine förmliche Abnahme vereinbart worden und eine solche unterblieben war.
  • OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07

    Fallenlassen von Vorbehalten im Abnahmeprotokoll

    Diese Abgrenzung erfordert es, dass der Zeitpunkt und der Inhalt der Abnahme eindeutig festgelegt wird (OLG Frankfurt IBR 2007, 134).
  • OLG München, 20.12.2010 - 13 U 3970/10

    Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft

    Nach Rechtsprechung des BGH (BauR 2005, 873) und zahlreicher Obergerichte (OLG Köln, BauR 2005, 1199; OLG Rostock, BauR 2007, 549; OLG Frankfurt, IBR 2007, 134; OLG Hamburg, BauR 1990, 745) können die Vertragspartner eines Bauvertrages durch Abänderung der Sicherungsabreden den Inhalt der Bürgschaftserklärung der Bürgin ohne deren Beteiligung nicht abändern.
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